Die sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren für Bau und Ausrüstung von kraftbetätigten Toren sind für die Tore in europäischen Normen festgelegt; die allgemeinen Anforderungen der europäischen Maschinen-Richtlinie konkretisieren.
Grundsätzlich sind sämtliche landespezifischen Sicherheitsbestimmungen, Normen und Vorschriften einzuhalten.
Nach EN 12635 müssen kraftbetätigte Tore und Türen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, jedoch jährlich mindestens einmal, entsprechend den Herstellerangaben und den Vorgaben der Bedienungsanleitung von einem Sachkundigen geprüft werden. Nach Art der Nutzung und auf Empfehlung der Herstellers/Lieferanten können mehrere Prüfungen innerhalb eines Jahres notwendig sein. Diese Prüfung ist nicht mit der Wartung gleichzusetzen.
Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der kraftbetätigten Tore und Türen hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Toren und Türen beurteilen kann.
Zu diesen Personen zählen Sachverständige, Fachkräfte der Hersteller-, Liefer- oder Montagefirmen oder einschlägig erfahrene Fachkräfte des Betreibers. Sachkundige haben ihre Begutachtung objektiv vom Standpunkt der Arbeitssicherheit aus abzugeben, unbeeinflusst von anderen, z.B. wirtschaftlichen Umständen.
Das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich in einem speziell für das jeweilige Tor ausgestellten Prüfbuch festzuhalten. Der schriftliche Nachweis sollte am Betriebsort der kraftbetätigten Tore und Türen zur Einsichtnahme bereitgehalten werden.
Verkauf, Inbetriebnahme, Instandhaltung und Wartung von kraftbetätigte Türen und Tore aller Hersteller
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