Sprinkleranlagen werden baurechtlich gefordert, um Abweichungen vom materiellen Baurecht zu ermöglichen. Das trifft insbesondere bei Sonderbauten oder bei größeren Brandabschnitten zu, bei fehlenden horizontalen Abschlüssen und bei der Verwendung von Bauteilen mit zu geringem Feuerwiderstand.
Weiterhin kommen Sprinkleranlagen in Bereichen zur Anwendung, in denen die Feuerwehr den Brandort gar nicht oder nur schwer erreichen kann, z.B. in Hochregallagern.
Die baurechtlichen Anforderungen an Sprinkleranlagen sind geregelt.
Die VdS-CEA-4001-Richtlinie ( VdS Schadenverhütung, CEA Comité Européen des Assurances) klassifiziert den Schutzwert von Sprinkleranlagen in drei Klassen. Die Klassen 1 und 2 bieten einen Vollschutz, wobei die maximale Fläche des geschützten Bereichs der Klasse 2 begrenzt ist. Die Klasse 3 bietet nur einen Teilschutz.
Der Sprinkler ist der Teil der Anlage, über den das Löschwasser freigegeben wird. Er besteht aus:
Entsprechend der Umgebungstemperatur haben Sprinkler unterschiedliche Auslösetemperaturen. Die Nennöffnungstemperaturen liegen zwischen 57 °C (orange) und 260 °C (schwarz). Der Standardsprinkler öffnet bei 68 °C (rot).
Ist eine schnelle Brandausbreitung zu erwarten, so sind Sprühflutanlagen vorzusehen.
Eine Sonderlösung ist beispielsweise der Weitwurf-Seitenwandsprinkler. Er findet oftmals in Hotelzimmern Anwendung und bildet ein halb parabolisches Sprühbild.
Eine weitere Sonderlösung stellt der Sicherheitsdoppelsprinkler dar. Hier müssen sich beide Sprinkler einer Doppelsprinklereinheit geöffnet haben, bevor Löschwasser austritt. Dadurch sollen Fehlauslösungen vermieden werden.
Der Schutzbereich des Sprinklers kann grundsätzlich zwischen 9 m2 und 21 m2 liegen. Auf Sonderlösungen wird verwiesen.
Die Wasserbeaufschlagung liegt in der Regel zwischen 2,25 und 12,5 mm/min, in Ausnahmen bis zu 30 mm/min.
Die Alarmventilstation ist eine Baugruppe, bestehend aus Alarmventil, einer Absperrarmatur und dem Zubehör zur Steuerung der Sprinklergruppe. Sie trennt die Wasserversorgung vom Sprinklerrohrnetz. Die Alarmventilstation öffnet bei Druckabfall oder nach Ansteuerung durch einen Brandmelder (Zentrale).
Sprinkleranlagen unterscheidet man grundsätzlich in Nass- und Trockenanlagen.
Bei Nassanlagen ist das Sprinklerrohrnetz ständig mit unter Druck stehendem Wasser gefüllt. Nassanlagen sind daher sehr schnell einsatzbereit. Sie sind nur für frostsichere Bereiche geeignet. Die Sprinklergruppen werden jeweils über eine Nassalarmventilstation (NAV) versorgt.
Trockenanlagen sind nur bis zur Trockenalarm Ventilstation (TAV) mit Wasser, ab der Trockenalarmventilstation nur mit Druckluft gefüllt. Sie sind für frostgefährdete Bereiche geeignet.
Die vorgesteuerte Trockenanlage ist eine Trockenanlage, die durch zwei verschiedene Komponenten angesteuert wird, durch einen Sprinkler und eine Brandmeldeanlage. Die Brandmeldeanlage steuert das Alarmventil an. Vorteil: Eine mechanische Zerstörung eines Sprinklers führt nicht gleich zu einer Fehlauslösung.
Die Trennstation ermöglicht den direkten Anschluss einer Sprinkleranlage an das Wasserrohrnetz. Dies ist möglich, wenn das Trinkwasserrohrnetz als unerschöpfliche Wasserquelle genügend Wasser mit ausreichendem Druck zur Verfügung stellt. Das zu schützende Objekt muss hinsichtlich Größe und Brand gut für diese Wasserversorgung geeignet sein. Zum Einsatzgebiet von Trennstationen zählen sog. Kleinsprinkleranlagen. Die Sprinklerzentrale beinhaltet nur die Trennstation. Die Trennstation meldet eine Auslösung an die Brandmeldeanlage.
Die Sprinkleranlage und die Löschwassermengen sind für eine bestimmte Fläche, Wirkfläche, dimensioniert. Entsprechend der Berechnung werden der Wasserbehälter, die Pumpe und die Rohrleitung bestimmt. Die Wirkflächen haben im Allgemeinen Größen von 72–375 m2.
Zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist eine regelmäßige überwachung notwendig. Der ordnungsgemäße Betrieb ist im Sprinklerbuch zu dokumentieren. Dazu gehören: Inspektionen, Wartungen, Reparaturen, Auslösungen, Außerbetriebnahmen und bauliche Veränderungen.
Bei Außerbetriebnahmen sind die zuständigen Genehmigungsbehörden vorher in Kenntnis zu setzen. Alternative Brandschutzmaßnahmen zur Brandfrüherkennung und zur Bekämpfung von Entstehungsbränden sowie Maßnahmen zur Brandmeldung an die Feuerwehr sind vom Betreiber zu organisieren.
Für die Sicherstellung des betriebsbereiten Zustands der Sprinkleranlage (Betriebsüberwachung und regelmäßige Prüfung) ist vom Betreiber eine verantwortliche Person einzusetzen. Name, Anschrift und Telefonnummer der verantwortlichen Person sind in der Sprinklerzentrale gut sichtbar anzubringen.
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