Eine gute Brandschutzplanung im Vorfeld mit ausführlicher Besprechung der Details zahlt sich für Sie aus.
Wir informieren Sie über Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die für Ihr geplantes Objekt zutreffend sind. Weiterhin unterstützen wir Sie bei der Auswahl der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen, benennen Ihnen die Bestandteile der jeweiligen Brandschutztechnik und informieren Sie über Vor- und Nachteile der verschiedenen Lösungsmöglichkeiten.
Jedes gewerbliche bzw. öffentliche Objekt ist nach der Arbeitsstättenverordnung, unabhängig von der sonstigen Brandschutztechnik im Gebäude, in jedem Fall mit Handfeuerlöschern auszustatten.
Auf der Basis von vorgelegten aktuellen Grundrissplänen und der in der BGR 133 festgelegten Brandgefährdung der einzelnen Bereiche ermitteln wir Ihren jeweiligen Bedarf an Löschmitteleinheiten.
Sollten für Ihr Objekt noch keine festen Vorschriften vorliegen, so erarbeiten wir für Sie ein Konzept und begleiten Sie bei der Umsetzung der brandschutztechnischen Erfordernisse während der Bauphase.
Des Weiteren erstellen wir die notwendigen Flucht- und Feuerwehrpläne sowie Brandschutzordnungen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot.